Promotion
Ihr Weg zum Dr. rer. nat. an der Fakultät für Physik
Ihr Weg zum Dr. rer. nat. an der Fakultät für Physik
Liebe Promovierende und alle, die es werden wollen! Hier finden Sie alle Informationen zur Promotion an der Fakultät für Physik. Wir beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem Doktortitel!
Denken Sie über eine Promotion nach? Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Forschungsgebiet Sie gerne arbeiten möchten! Die Wahl Ihres Promotionsthemas ist von zentraler Bedeutung, denn wer mit Begeisterung forscht, der kommt am Ende an sein Ziel! An der Fakultät für Physik ist eine Promotion in den Fächern Astronomie, Meteorologie und Physik möglich.
Anschließend sollten Sie eine prüfungsberechtigte Betreuungsperson für Ihr Promotionsvorhaben finden. Auch gezielt nach Promotionsstellen zu suchen und sich über strukturierte Promotionsprogramme zu informieren, kann sehr hilfreich sein.
Nehmen Sie direkt Kontakt mit einer oder einem unserer Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler auf. Informationen zu den Fächern und Forschungsgebieten sowie eine Übersicht der Professorinnen und Professoren finden Sie im Bereich Forschung.
Für die Zulassung zur Promotion ist ein 5-jähriger Masterabschluss mit mindestens der Note ‘gut’ oder ein 3-jähriger Bachelor-Abschluss mit der Note ’sehr gut’ erforderlich.
Wir begleiten Sie gerne bei allen administrativen Schritten - von der Zulassung über die Einreichung bis zur Verteidigung Ihrer Dissertation. Sie finden nachfolgend alle wichtigen Informationen dazu.
Betreuungsperson
Suchen und kontaktieren Sie selbstständig eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer. Als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer zählen alle Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten der Universität.
Zulassungsschreiben
Um ein Zulassungsschreiben beantragen zu können, füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium (PDF, 110 KB) aus und bitten Sie Ihre Betreuungsperson mit Formular Betreuungszusage (PDF, 97 KB) die Betreuung zu bestätigen.
Personen mit einem deutschen Universitätsabschluss im Fach Physik senden uns bitte die folgenden Unterlagen zu:
Die Zulassung erhalten Sie postalisch an Ihre private Adresse.
Personen mit einem ausländischen oder fachfremden Hochschulabschluss senden uns bitte die folgenden Unterlagen zu:
Die Promotionsberechtigung wird geprüft. Sie werden informiert, sobald die Bestätigung erstellt ist. Sofern Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie Ihr Zulassungsschreiben ebenfalls per Post an Ihre Privatadresse zurück. Mit diesem Schreiben können Sie sich dann an die zuständigen Personen der Studentenkanzlei bzw. dem International Office wenden.
Bitte schicken Sie keine Originale per Post, sondern lediglich beglaubigte Kopien Ihres Masterzeugnisses und –urkunde sowie Ihres Personalausweises.
Weitere Informationen zu beglaubigten Kopien finden Sie in den FAQs.
Weitere Informationen zu beglaubigten Kopien finden Sie in den FAQs.
Alternativ zur beglaubigten Kopie, können Sie gerne in Ihrem Lehrstuhlsekretariat oder im Dekanat selbst erfragen, ob Sie dort Ihre Originale vorzeigen können. Gerne kann dann eine Kopie angefertigt werden, die abgestempelt und mit Namen, Datum und Unterschrift der Person, bei der die Originale vorgelegt worden sind, versehen wird.
Mit einem hervorragendem Bachelorabschluss kann Ihnen der direkte Zugang zum Promotionsstudium eröffnet werden.
Voraussetzungen dafür sind
Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss, der außerhalb der EU erworben wurde, müssen das Ergebnis eines GRE Subject Test in Physik oder Mathematik vorlegen.
Gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie die 60 ECTS mit Durchschnittsnote „gut“ nachweisen können, kann Ihnen Ihre Mentorin oder Ihr Mentor eine Betreuungszusage für die Promotion geben.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Zulassung zum Promotionsstudium.
Mit der Promotion erwerben Sie keinen Masterabschluss. Dies kann später Auswirkungen z.B. auf die Eingruppierung bei Einstellungen im öffentlichen Dienst haben. Eine Promotion ohne Masterabschluss ist daher für Personen, die in Deutschland bleiben wollen, nicht anzuraten. Wenn Sie einen Masterabschluss anstreben, sollten Sie jedoch weiter im Masterstudiengang eingeschrieben bleiben und die noch notwendigen Leistungen erbringen.
Informationen, wie Sie einen Masterabschluss erwerben können, finden Sie in den FAQs dieser Seite.
Der Dozent oder die Dozentin, die Ihnen die Mentorenzusage gibt, ist nicht verpflichtet, Sie weiter zu betreuen und Ihnen eine Betreuungszusage für die Promotion zu geben.
Mit einem Masterabschluss in Physik von insgesamt 4 Jahren Ausbildung, z.B.
Abhängig davon ob Sie aus Deutschland kommen und ob Sie Ihren Masterabschluss in Deutschland erhalten haben, ist das International Office oder die Studentenkanzlei für die Immatrikulation als Doktorandin oder Doktorand zuständig. Bitte folgen Sie den Hinweisen auf der Informationsseite zur Immatrikulation in einen Promotionsstudiengang.
Bitte beachten Sie:
Für die Abgabe Ihrer Dissertation gibt es folgendes zu beachten:
Mit mehreren Publikationen promovieren?
Kumulative Dissertationen erfordern in der Regel mindestens drei publizierte und referierte Erstautorenpublikationen in renommierten Zeitschriften. Kumulative Dissertationen müssen vor Einreichung beim Dekan durch die Bertreuerin oder den Betreuer unter Angabe der entsprechenden Publikationen beantragt werden. Erst wenn der Antrag vom Dekan genehmigt wurde, ist eine kumulative Dissertation möglich.
Mischformen zwischen klassischer und kumulativer Dissertation sind möglich, erfordern aber eine ausführliche Begründung und Erläuterung, mit ausreichendem zeitlichen Abstand vor dem beabsichtigten Einreichungstermin.
In allen Fällen ist darauf zu achten, dass mit der Dissertation die eigenständige wissenschaftliche Leistung klar dargestellt und nachgewiesen wird.
Die Prüfung sollte im Regelfall wieder in Präsenz stattfinden. Die Präsentation erfolgt an der Tafel. Eine Remote-Prüfung ist nur dann eine Option, wenn es ein externes Mitglied außerhalb Münchens gibt.
Sofern ein Mitglied der Promotionskommission remote teilnimmt, gelten die Vorgaben der Remoteprüfung:
Den Termin für die Promotionsprüfung
Nach Abgabe Ihrer Dissertation und der mündlichen Prüfung ist es fast geschafft - der Doktortitel rückt in greifbare Nähe.
Bitte beachten Sie jedoch, dass der Zwischenbescheid, den Sie nach der mündlichen Prüfung erhalten, noch nicht zur Führung des Doktortitels führt; auch Bezeichnungen wie Doctor designatus (Dr. des.) oder Ähnliches sind unzulässig.
Die Berechtigung zur Führung des Doktortitels erwerben Sie gemäß Promotionsordnung erst mit dem Empfang der Urkunde. Erst nach dem Empfang der Urkunde dürfen Sie den Titel Dr. rer. nat. offiziell tragen.
Um die Promotionsurkunde über die Verleihung des Titels „Doctor rerum naturalium", Dr. rer. nat., ausgehändigt zu bekommen, müssen Sie
Dekanat der Fakultät für Physik
Frau Merita Shabanaj
promotion@physik.uni-muenchen.de
Frau Anna-Serena Melo Voigt
promotion@physik.uni-muenchen.de
Die Sprechzeiten finden Sie hier:
Sprechzeiten für Dissertationen und Habilitationen.
Postanschrift des Dekanats der Fakultät für Physik:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Fakultät für Physik
Dekanat
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Zentrale Poststelle der LMU - Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Postanschrift der zentralen Poststelle der LMU:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Zentrale Poststelle der LMU, Zi.Nr. 003
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Eine Einreichung der Dissertation ist persönlich oder postalisch möglich. Alternativ kann diese gerne bei der zentralen Poststelle der Universität während deren Öffnungszeiten abgegeben werden. Die aktuelle Postanschrift ist: LMU München, Fakultät für Physik, Dekanat, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München.
Bitte reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen inkl. der Pflichtexemplare gemeinsam ein. Sobald die Abgabe bzw. Zusendung erfolgt ist, bitten wir Sie um Rückinfo hierüber per E-Mail an promotion@physik.uni-muenchen.de Mit dieser E-Mail senden Sie uns bitte Ihren Abstract sowie eine PDF-Version oder einen Downloadlink Ihrer Arbeit zu.
Nach vollständiger Einreichung Ihrer Dissertation müssen mind. 6 Wochen eingeplant werden. Ausschlaggebend für die Terminplanung Ihrer Verteidigung ist der Zugang beider Gutachten im Dekanat. Danach müssen noch mind. 3 Wochen bis zum Termin Ihrer Verteidigung liegen. Gerne können Sie daher für die Planung Ihres Prüfungstermins Rücksprache mit Ihren Gutachtern halten.
Sofern Sie Ihre Promotionszulassung vor dem 01.01.2020 erhalten haben, verteidigen Sie nach der Promotionsordnung vom 19. April 1993 (alte Promotionsordnung). Sollten Sie ab dem 01.01.2020 Ihre Promotionszulassung erhalten haben, so werden Sie nach der neuen Promotionsordnung verteidigen.
Einer der wichtigsten Unterschiede ist, dass nach der neuen Promotionsordnung ein Mitglied weniger in der Prüfungskommission eingeplant sein muss und sich entsprechend auch die Anzahl der Pflichtexemplare um ein Exemplar reduziert. Zudem muss u.a. nach der alten Promotionsordnung ein Nachweis über die Einschreibung als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent über mind. 2 Semester vorgelegt werden. Dieser Nachweis entfällt nach der neuen Promotionsordnung. Dafür ist die Abgabe eines Führungszeugnisses verpflichtend.
Ein Wechsel von der alten in die neue Promotionsordnung war bis zum 30.06.2020 schriftlich dem Dekanat mitzuteilen.
Sie können bei Ihrer Gemeinde Kopien Ihrer Zeugnisdokumente beglaubigen lassen (in München beim Kreisverwaltungsreferat, auch Deutsche Botschaften im Ausland beglaubigen). Manche Universitäten in Amerika fordern bei Bewerbungen die Zustellung von beglaubigten Zeugniskopien in versiegelten Umschlägen direkt von der LMU. In diesem Fall bringen Sie bitte einen vollständig adressierten und frankierten Umschlag zusammen mit dem original Zeugnis und Kopien davon bei uns vorbei. Wir beglaubigen und verschicken dann die Kopien.
Sie müssen sich außerdem bei der Studentenkanzlei oder dem International Office für den Master bewerben. Bitte beachten Sie die Fristen.
Promotionsordnung der Fakultät für Physik der LMU München (ab 01.01.2020) (PDF, 130 KB)
Antrag auf Zulassung zur Promotion (PDF, 110 KB)
Antrag auf Zulassung mit exzellentem Bachelorabschluss (PDF, 128 KB)
Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (neue StO) (PDF, 139 KB)
Antrag auf Zulassung zur Doktorprüfung (alte StO) (PDF, 148 KB)
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Promotion! Sie haben den Doktortitel in der Tasche. Wir möchten dies gerne zusammen mit Ihnen feiern und laden Sie zur Absolventenfeier der Fakultät für Physik ein, die einmal im Jahr alle Absolventinnen und Absolventen des vorangegangenen Studienjahres feierlich verabschiedet.
Joannis Koepsell, Preisträger des Theodor-Hänsch-Promotionspreis 2022 | © Christoph Hohmann
Joannis Koepsell erhält den Theodor-Hänsch-Promotionspreis 2022 der Fakultät für Physik der LMU München für seine herausragende Dissertation mit dem Titel "Quantum simulation of doped two-dimensional Mott insulators".
Mehr (in englischer Sprache)...
Der Theodor-Hänsch-Promotionspreis wird von der Wilhelm und Else Heraeus-Stiftung für die Fakultät für Physik gestiftet und ist mit 4.000 Euro dotiert. Er ist nach Professor Theodor W. Hänsch (Nobelpreisträger 2005) benannt und soll besonders herausragende Dissertationen im Bereich der Physik auszeichnen. Der Preis wird einmal im Jahr im feierlichen Rahmen der Absolventenfeier der Fakultät für Physik verliehen.