Aktuelles zum Umgang mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Regelungen an der Fakultät für Physik
Regelungen an der Fakultät für Physik
München, 1.Oktober 2021
Für den Lehr-, Forschungs- und Verwaltungsbetrieb an der Fakultät für Physik gelten die Regelungen zum Corona-Infektionsschutz der LMU. Die Fakultät für Physik informiert auf dieser Seite über fakultätsspezifische Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb.
Die Durchführung mündlicher Abschlussprüfungen (z.B. Bachelor-Abschlussprüfung, Promotionsprüfung) ist weiterhin möglich und können unter bestimmten Voraussetzungen auch online durchgeführt werden. Beteiligte, die von Reisen aus den Risikogebieten zurückkehren oder mit Personen Kontakt hatten, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, dürfen an den Prüfungen nur remote teilnehmen.
Für die Einreichung und Verteidung von Dissertationen beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise des Dekanats zur Promotionsprüfung.
Weiterführende Informationen zu Prüfungsangelegenheiten für Bachelor- und Masterstudiengänge finden Sie auf der Seite des Prüfungsamt Physik.