Formalitäten Bachelor

Ab sofort sind wir wieder persönlich erreichbar, bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten. Anträge können weiterhin per Email und postalisch eingereicht werden.

Besucheradresse: Schellingstr. 4, 4. Stock
Postanschrift: Prüfungsamt Physik, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München

Für E-Mail Kontakt mit dem Prüfungsamt verwenden Sie bitte Ihre LMU E-Mail Adresse (...@campus.lmu.de oder ...@physik.uni-muenchen.de) und geben Sie immer Ihre Matrikelnummer an.

Fristen

  • Abgabe der Bachelorarbeit (siehe unten) im Wintersemester bis spätestens zum 15.3. und im Sommersemester bis 15.9. (Abgabe nur Mo-Fr möglich).
    Die Bachelorprüfung muss nach Abgabe der Bachelorarbeit angemeldet werden (siehe unten). Sie kann im Sommersemester bis spätestens 30.9. und im Wintersemester bis spätestens 31.3. abgelegt werden. Bitte klären Sie dies rechtzeitig mit Ihrem Betreuer, Ihrer Betreuerin.
  • Für Studierende mit Studienbeginn im Sommersemester 2023 oder früher: Einreichung von Scheinen für Seminar, Wahlpflicht, oder Schlüsselqualifikation (siehe unten) im Wintersemester bis spätestens zum 15.3. und im Sommersemester bis 15.9. (persönliches Einreichen nur zu den Sprechzeiten).
  • Fällt der 15.3. oder der 15.9. auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Belegen der Veranstaltungen und Anmelden zu Prüfungen

Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2023/24 oder später:
(Studierende mit Studienstart im Sommer 2023 oder früher siehe unten.)

  • Zu Beginn des Semesters müssen Sie alle Veranstaltungen belegen, die Sie besuchen wollen. Details hierzu siehe die Aktuelle Informationen zur Lehre an der Fakultät für Physik.
  • Sie müssen Sich gegen Ende des Semesters dann zu den jeweiligen Prüfungen anmelden. Das gilt auch für Seminare, Wahlpflichtveranstaltungen,Schlüsselqualifikationen. Details hierzu siehe die Aktuelle Informationen zur Lehre an der Fakultät für Physik.
  • Wenn Sie sich nicht zur Prüfung angemeldet haben, kann der Prüfer Ihre Noten nicht verbuchen. Da wir uns noch in einer Übergangsphase befinden, können Sie eine verspätete Zulassung mit folgendem Antragsformular (PDF, 1.933 KB) im Prüfungsamt beantragen.
  • Es gibt keine Scheine mehr. Ihre Leistungen können Sie im online Kontoauszug im LSF einsehen.

Wahlpflicht, Seminar, Schlüsselqualifikation und Moderne Fremdsprachen (neue PO)

Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2023/24 oder später:

Wahlpflichtveranstaltungen, Seminare, Schlüsselqualifikationen und Moderne Fremdsprachen müssen Sie wie die Pflichtveranstaltungen über das LSF belegen und dort auch die Prüfung anmelden.

Schlüsselqualifikation / Moderne Fremdsprache:

  • Sie können genau eine Schlüsselqualifikation oder eine Moderne Fremdsprache einbringen, zum Angebot siehe das LSF Vorlesungsverzeichnis.
  • Einführende Programmierkurse können nicht als Schlüsselqualifikation eingebracht werden.
  • Wenden Sie sich an das Prüfungsamt, wenn Sie einen Fremdsprachenkurs aus den Zusatzleistungen für das Modul Moderne Fremdsprache verbuchen wollen.

Seminar

  • Seminare finden Sie im LSF Vorlesungsverzeichnis.
  • Ein Seminar aus einer anderen Fakultät kann das verpflichtende Seminar aus der Physik nicht ersetzen.

Wahlpflichtveranstaltungen

  • Im Wahlpflichtbereich müssen Veranstaltungen im Umfang von 15 ECTS erbracht werden, zum Angebot siehe das LSF Vorlesungsverzeichnis.
  • Es sind Vorlesungen (mit Übung) zu 3,6,9 ECTS möglich, ein zusätzliches Praktikum mit 3 ECTS oder zwei weitere Seminare mit jeweils 3 ECTS.
  • Wenn Sie eine Veranstaltung einbringen wollen, mit der Sie die 15 ECTS überschreiten, dann ist eine automatische Verbuchung nicht möglich. Bitte legen Sie dann einen Schein (PDF, 66 KB) im Prüfungsamt vor. Die Leistung kann dann passend reduziert verbucht werden. Leistungen, die bereits verbucht sind, werden nicht mehr geändert.
  • Wenn Sie Wahlpflichtveranstaltungen aus dem Master einbringen wollen, können Sie die Dozentin oder den Dozenten bitten, dass Sie an deren Veranstaltung und Prüfung teilnehmen dürfen. Bitte lassen Sie Sich dann einen Bachelorschein (PDF, 66 KB) geben, den Sie dann zur Verbuchung im Prüfungsamt einreichen können.
  • Wenn Sie eine Leistung aus anderen Fakultäten einbringen wollen, schicken Sie bitte einen Link zur Veranstaltungsseite an das Prüfungsamt. Dann können wir prüfen ob diese Leistung im Rahmen einer Anerkennung eingebracht werden kann.

Wahlpflicht, Seminar, Schlüsselqualifikation und Scheine (alte PO)

Für Studierende mit Studienbeginn im Sommersemester 2023 oder früher:

Wahlpflicht und Seminar

Die Noten der Wahlpflichtveranstaltungen und des Seminars werden nicht automatisch eingetragen. Bitte legen Sie die Scheine zu diesen Veranstaltungen im Prüfungsamt (Bereich Bachelor) zum Eintragen vor (Fristen siehe oben). Im Bachelor werden nur Bachelorscheine akzeptiert (Scheinformular siehe unten).

  • Mögliche Seminare und Wahlpflichveranstaltungen finden Sie im online Vorlesungsverzeichnis LSF.
  • Im Wahlpflichtbereich des Bachelor Physik sind zwei Veranstaltungen mit 6ECTS vorgesehen. Sie können diese auch durch 3+9 ECTS Veranstaltungen, oder jeweils eine 6 ECTS Veranstaltung mit 2x3ECTS Veranstaltungen anrechnen lassen. Ein Übererfüllen ist auch möglich. Die Leistungen können jedoch nur verbucht werden wenn jeweils die 6ECTS voll sind.
  • Die Veranstaltungen „Anorganische Experimentalchemie für Physiker“ und „Einführung in die Informatik: Programmierung und Software-Entwicklung“ aus der Chemie und Informatik können ohne Anerkennnung eingereicht werden.

Schlüsselqualifikation
Die Schlüsselqualifikation wird nicht automatisch eingetragen. Bitte reichen Sie die Scheine zu diesen Veranstaltungen im Prüfungsamt (Bereich Bachelor) wie oben beschrieben ein.

  • Mögliche Schlüsselqualifikation finden Sie im online Vorlesungsverzeichnis LSF.
  • Sprachkurse zu lebenden Sprachen aus dem Angebot des LMU-Sprachenzentrums oder von anderen Fakultäten sind als Schlüsselqualifikation möglich. In einem Bachelorstudiengang kann kein Deutscher Sprachkurs eingebracht werden. Sie sehen die Leistungen vom Sprachzentrum in Ihrem online Kontoauszug (Zusatzleistungen). Diese können wir auch sehen und validieren. Für alle anderen Leistungen legen Sie bitte einen Schein vor.
    ACHTUNG: Kurse des Sprachzentrums, die von der VHS gehalten werden, können nicht als Schlüsselqualifikation eingebracht werden (dies sind Kurse ohne Abschlussprüfung, derzeit Italienisch A1.1, Französisch A1.1, Spanisch A1.1.).
  • Programmierkurse von anderen Fakultäten mit mindestens 3ECTS, können als Schlüsselqualifikation anerkannt werden. Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag auf Anerkennung.
  • Wahlpflichtveranstaltungen können nicht als Schlüsselqualifikation eingebracht werden (und auch nicht umgekehrt).

Scheinformular
Hier ein Scheinformular (PDF, 66 KB). Bitte beachte Sie, ein Schein ist ein Zeugnisdokument, nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Scheine werden akzeptiert.

Einreichen der Scheine per Post
Wenn Sie Scheine für das Wahlpflicht, das Seminar oder die Schlüsselqualifikation einreichen möchten, verwenden Sie bitte folgendes Formular (PDF, 98 KB) und beachten folgende Vorgaben:

  • Die Originalscheine, die Sie zu Hause haben, müssen Sie vorlegen oder per Post einschicken (eine Kopie, ein Scan reicht nicht).
  • Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass Scheine im Prüfungsamt hinterlegt sind, füllen Sie bitte ebenfalls obiges Formular vollständig aus und reichen es beim Prüfungsamt (Bereich Bachelor, Frau Suchan) ein. Nur die Scheine, die Sie im obigen Formular aufführen, können im Kontoauszug eingetragen werden.
  • Stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung um Leistungen einbringen zu können, die Sie ausserhalb der Fakultät Physik oder in einem anderen Studiengang erworben haben.
  • Achtung: Scheine die im Kontoauszug eingetragen werden, können später nicht mehr geändert werden!

Bachelorarbeit

Die Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit beträgt 10 Wochen. Ein gedrucktes Exemplar der Bachelorarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsamt persönlich oder per Post einzureichen. Es ist guter Stil, wenn Sie Ihrem Betreuer/ Ihrer Betreuerin ein Exemplar zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie folgendes bei der Abgabe.

  • Das Exemplar muss gebunden (Klebebindung, keine Ringbindung, kein Hardcover) und der Ausdruck doppelseitig sein.
  • Die Titelseite muss den Titel sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zeigen, wahlweise können auch zwei Titelseiten, eine auf Deutsch und eine auf Englisch eingebunden werden (In englischen Titeln werden die Wörter groß geschrieben außer den Verbindungswörter wie "a, the, or, and" (siehe die Oxford dictionaries). Bei deutschen Titel gelten die üblichen Regeln für die Groß- und Kleinschreibung (siehe den Duden).).
  • Bei der Abgabe hat der Prüfling auf der letzten Seite der Bachelorarbeit persönlich schriftlich zu versichern, dass er seine Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Z.B. mit folgender Erklärung als letzte Seite:
    Hiermit erkläre ich, die vorliegende Arbeit selbständig verfasst zu haben und keine anderen als die in der Arbeit angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt zu haben.
    Ort, Datum der Abgabe
    Unterschrift
  • Bei der Abgabe der Bachelorarbeit ist das ausgefüllte, vom betreuenden Hochschullehrer (aus der Fakultät Physik) unterschriebene Formblatt
    Bescheinigung zur Abgabe der Bachelorarbeit (PDF, 105 KB)
    mit abzugeben. Kopien, Scans oder Emails reichen nicht, die einzige Ausnahme ist, wenn der Professor uns die Bescheinigung direkt per E-Mail zuschickt. Mit dieser Bescheinigung werden die Fristen bestätigt. Eine Anmeldung der Bachelorarbeit ist daher nicht notwendig (Ausnahme: externe Bachelorarbeiten, siehe unten).
  • Schicken Sie ein pdf-File der Bachelorarbeit an das Prüfungsamt (PA.Physik@verwaltung.uni-muenchen.de). Das pdf-File der Arbeit darf nicht größer als 10 MB sein. Im Zweifel muss die Arbeit runterskaliert werden. Dateien, die nicht auf .pdf enden und größer als 10MB sind werden nicht angenommen. Eine Abgabe nur mit pdf-file ist nicht möglich. Wir warten auf die gedruckten Exemplare.
  • Abgabe der Bachelorarbeit per Post
    Bitte verwenden Sie das Formular (PDF, 98 KB) zum Einreichen der Exemplare und der eben aufgeführten Unterlagen zusammen mit einer Ausweiskopie, auf der die Unterschrift zu erkennen ist. In dem Formular bestätigen Sie, dass das pdf-file den gedruckten Exemplaren entspricht. Das Datum des Poststempels reicht zum wahren der Frist.

Zusätzliche Formalitäten bei einer externen Bachelorarbeit:

Bachelorarbeiten, die außerhalb der Fakultät für Physik der LMU (z. B. an einer anderen Fakultät, einer anderen Universität, einer anderen Forschungseinrichtung, Wirtschaft) angefertigt werden, müssen vor Beginn der Arbeit vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. In jedem Fall ist eine prüfungsberechtigte Person (in der Regel Professor/in oder Privatdozent/in) aus der Physik an der LMU notwendig, die die Arbeit von LMU-Seite betreut und die offizielle/r Betreuer/in ist. Der/die Betreuer/in aus der Physik muss das obige Formular (PDF, 105 KB) bei der Abgabe unterschreiben und erstellt auch offiziell das Gutachten.

Bitte reichen Sie deshalb rechtzeitig vor Beginn der Arbeit im Prüfungsamt bei Frau Fulgieri Folgendes ein:

  • Einen formlosen Antrag mit kurzer Beschreibung der Arbeit und der Betreuungssituation in der externen Institution.
  • Eine formlose Mitteilung/Email der betreuenden Person der LMU Physik, dass sie/er Sie betreut (interner Betreuer).
  • Eine formlose Mitteilung/Email der tatsächlich betreuenden Person (nicht aus der LMU Physik), dass sie/er Sie betreut.

Der Prüfungsausschuss entscheidet dann, inwieweit die Arbeit als physikalische Bachelorarbeit eingebracht werden kann. Bei der Abgabe der Arbeit muss der interne Betreuer der LMU die "Bescheinigung zur Abgabe der Bachelorarbeit" unterschreiben. Nur der interne Betreuer erhält ein Exemplar der Bachelorarbeit zur Begutachtung. Es kann daher sinnvoll sein, wenn Sie Ihrem externen Betreuer ein Exemplar zukommen lassen und eventuell Kontakt zum internen Betreuer aufnehmen. Typischerweise nimmt der interne Betreuer die Bachelorprüfung ab (siehe nächsten Punkt).

Bachelor-Abschlussprüfung (alte PO)

Für Studierende mit Studienbeginn im Sommersemester 2023 oder früher:

Bachelor-Abschlussprüfung Physik
Inhalte: Prüfungsgegenstand der Bachelor-Abschlussprüfung ist die Bachelorarbeit, außerdem im Überblick der Inhalt der Module E3, E4, E5, E6, T2, T3, T4. Die Bachelorprüfung kann daher erst nach Abgabe der Bachelorarbeit angemeldet werden.
Termin: Die Bachelor-Abschlussprüfung muss nach folgenden Modulprüfungen abgelegt werden: E3, E4, E5, E6, T2, T3, T4, Bachelorarbeit (dies sind die Module, deren Inhalte für die Bachelor-Abschlussprüfung relevant sind. Ausnahmen sind für Studierende möglich, die noch eine, vormals nicht bestandene Modulprüfung nachholen müssen. Die Vorlesungen aus dem Vertiefungsbereich dürfen auch noch nach der Prüfung gehört werden).

Als Prüfer fungiert meist der (offizielle) Betreuer/Betreuerin der Bachelorarbeit. Den Termin müssen Sie selbst mit Ihrem Prüfer vereinbaren. Sie müssen dann noch die Prüfung mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt anmelden. Nicht angemeldete Abschlussprüfungen sind ungültig. Das Protokoll der Prüfung wird vom Prüfer / der Prüferin an das Prüfungsamt übermittelt.

Bachelor-Abschlussprüfung Physik plus Meteorologie:
Die Abschlussprüfung für Studierende der Physik plus Meteorologie gliedert sich in zwei Teile. Prüfungsgegenstand der Bachelor-Abschlussprüfung des Moduls "App" ist die Bachelorarbeit, außerdem der Inhalt der Module E3p, E4p, T2p, T3p, T4p. Prüfungsgegenstand der Bachelor-Abschlussprüfung des Moduls "META" ist der Inhalt der Module mit den Kurzbezeichnungen Met1, Met2, Met3, Met4, Met5, Met6, Met7.

Anmeldung der Bachelorprüfung
Nach oder mit der Abgabe der Bachelorarbeit können Sie auch die Bachelorprüfung anmelden. Wenn Sie per Post anmelden füllen Sie bitte den entsprechenden Punkt im folgenden Formular (PDF, 64 KB) aus. Wir schicken die Vorlage für das Prüfungsprotokoll direkt an den Prüfer/ die Prüferin. Bitte beachten Sie, wegen dieses Ablaufs ist eine Prüfung frühestens eine Woche nach der Anmeldung möglich, und somit frühestens eine Woche nach Abgabe der Bachelorarbeit.

Bachelor-Abschlussprüfung (Disputation)

Für Studierende mit Studienbeginn ab Wintersemester 2023/24 oder später:

Prüfungsgegenstand der Disputation ist die Bachelorarbeit. Als Prüfer fungiert meist der (offizielle) Betreuer/Betreuerin der Bachelorarbeit. Den Termin müssen Sie selbst mit Ihrem Prüfer vereinbaren. Sie müssen dann noch die Prüfung mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin im Prüfungsamt anmelden. Nicht angemeldete Abschlussprüfungen sind ungültig. Das Protokoll der Prüfung wird vom Prüfer / der Prüferin an das Prüfungsamt übermittelt.

Anmeldung der Bachelorprüfung
Nach oder mit der Abgabe der Bachelorarbeit können Sie auch die Bachelorprüfung (Disputation) anmelden. Wenn Sie per Post anmelden füllen Sie bitte den entsprechenden Punkt im folgenden Formular (PDF, 64 KB) aus. Wir schicken die Vorlage für das Prüfungsprotokoll direkt an den Prüfer/ die Prüferin. Bitte beachten Sie, wegen dieses Ablaufs ist eine Prüfung frühestens eine Woche nach der Anmeldung möglich, und somit frühestens eine Woche nach Abgabe der Bachelorarbeit.

Vertiefung Astrophysik im Bachelor Physik

Sie können eine Astrophysik Vertiefung im Bachelor Physik wählen. Wenn Sie diesen Studienplan studieren wollen, beantragen Sie dies bitte formlos spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des vierten Fachsemesters beim Prüfungsausschuss für den Bachelor Physik. Hier ein Beispiel für einen Antrag:
Betreff: Antrag an den Prüfungsausschuss, Physik mit Vertiefung Astrophysik
Hiermit stelle ich den Antrag an der Vertiefung Astrophysik im Rahmen

des Bachelor Physik teilzunehemen: Name, Matrikelnummer, Datum.

Senden Sie den Antrag als Email an pa.physik@verwaltung.uni-muenchen.de .

Vertiefungszertifikat
Wenn Sie alle Leistungen für den Bachelor Physik und die Vertiefung in Astrophysik erbracht haben, können Sie den Antrag auf das Vertiefungszertifikat (PDF, 102 KB) stellen. Bitte reichen Sie den Antrag im Prüfungsamt Physik ein, z.B. zusammen mit der Bachelorarbeit.

Der Vertiefungsbereich besteht aus dem Seminar, dem Fortgeschrittenenpraktikum 2 und den beiden Wahlpflichtveranstaltungen. Erst wenn alle diese Leistungen eingebracht wurden ist der Vertiefungsbereich bestanden.

Zeugnis etc.

Bachelorabschlussdatum
Das Datum der letzten Leistungserbringung legt das Datum auf dem Zeugnis fest. Das kann z.B. das Datum der Bachelorpruefung, das Abgabedatum der Bachelorarbeit oder das Klausurdatum einer Nachklausur sein, auch wenn die Noten erst später an das Pruefungsamt übermittelt werden. Im Vertiefungsbereich und bei der Schlüsselqualifikation legt das Datum des Einreichens der Scheine das Abschlussdatum fest.

Versand des Zeugnisses
Wir können das Original an die Semesteradresse (wie im LSF angegeben), oder an die Adresse, die auf dem Personalausweis angegeben ist, zuschicken. Bitte reichen Sie den unterschriebenen
Antrag zum Versand (PDF, 65 KB)
beim Prüfungsamt ein. Wir benötigen daher auch (einmalig) eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises, um die Unterschrift und gegebenenfalls die Adresse zu überprüfen.

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