Promotion und Habilitation

Informationen zu Promotion und Habilitation an der Fakultät für Physik der LMU München

Promotion

Denken Sie über eine Dissertation nach?
Dann identifizieren Sie Ihr Forschungsgebiet und nehmen Sie Kontakt zu unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf!

Alle weiteren Informationen finden Sie hier: Promotion

© Jan Greune
Foto: D. Dahmer

Habilitation

Das Habilitationsverfahren gibt qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern die Möglichkeit, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren und zu diesem Zweck selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Genauere Informationen erhalten Sie an den Lehrstühlen.

© Eugen Gebhardt

Ablauf Habilitationsverfahren

I. Antragsstellung Lehrbefähigung

  • Einreichung Antrag im Dekanat
  • Freigabe durch Fakultätsrat und anschließende Bekanntgabe der Eröffnung
  • Zielvereinbarung zwischen Kandidat/Kandidatin und Fachmentorat (PDF ans Dekanat)
  • Nach ca. 2 Jahren: Zwischenevaluation (PDF ans Dekanat)
  • Nach ca. 4 Jahren Einreichung Habilitationsschrift im Dekanat
  • Einholung Gutachten; Freigabe durch Fakultätsrat
  • Wissenschaftliche Aussprache
  • Erstellung Laudatio durch Fachmentorat, Freigabe durch Fakultätsrat

II. Antragsstellung Lehrbefugnis

Nach Erhalt der Lehrbefähigungsurkunde kann der Antrag zur Lehrbefugnis gestellt werden, welche zum Tragen des Titels PD berechtigt.
Einzureichen sind:

  • Personalfragebogen (Dekanat)
  • Belehrung über Verfassungstreue (Dekanat)
  • Lebenslauf
  • Urkunden von (1) Hochschulabschluss, (2) Promotion, (3) Lehrbefähigung
  • Nachweis derzeitige hauptberufliche Tätigkeit

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